
Hier informieren wir Sie über die Anerkennung unserer Seminare durch die Ingenieur- und Architektenkammern der einzelnen Bundesländer, sofern uns Informationen von den Kammern vorliegen. Praxisseminar DIN 1052: Scheiben und Vollgewindeschrauben1. Baden-WürttembergGemäß Fortbildungsverordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können sich deren Mitglieder für absolvierte Fortbildungsveranstaltungen unter der Berücksichtigung fachlicher Inhalte selbst Fortbildungspunkte vergeben. 2. Bayern Augsburg, 19.5.2011, Reg.nummer 2230 9,00 Zeiteinheiten für Konstruktiver Ingenieur- und Hochbau, Nachweisberechtigte Ing. für Standsicherheit, Prüfsachverständige Standsicherheit Augsburg, 20.5.2011, Reg.nummer 2231 8,50 Zeiteinheiten für Konstruktiver Ingenieur- und Hochbau, Nachweisberechtigte Ing. für Standsicherheit, Prüfsachverständige Standsicherheit 3. Berlin Die Baukammer Berlin stellt keine Bescheinigungen über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aus. 4. Brandenburg 5. Bremen Mitglieder der AK und IK Bremen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben. 6. Hamburg Im Rahmen der Fortbildungsverordnung der Hamburgerischen Ingenieurkammer – Bau gibt es keine Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen in Form eines Punktes- o. ä. Wertesystems. 7. Hessen 8. Mecklenburg-Vorpommern Für die Mitglieder der Ingenieurkammer M-V ist die Fortbildung als Berufspflicht im Ingenieurgesetz zwar festgeschrieben, es gibt jedoch bei der Ingenieurkammer M-V keine Regelungen in denen diese Verpflichtung näher ausgestaltet ist und wonach die Mitglieder verpflichtet sind, der Ingenieurkammer M-V den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. 9. Niedersachsen Mitglieder der AK und IK Niedersachsen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben. 10. Nordrhein-Westfalen 11. Rheinland-Pfalz Die Anzahl der Fortbildungspunkte für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, beträgt 8 Punkte für den ersten Tag und 8 Punkte für den zweiten Tag. 12. Saarland 13. Sachsen Jedes Mitglied der IK ist selbst für seine Fortbildung und die seiner Mitarbeiter verantwortlich. Eine zusätzliche Nachweispflicht oder besondere Anerkennung besteht nicht. 14. Sachsen-Anhalt 15. Schleswig-Holstein 16. Thüringen Startseminar DIN 1052: Bauteile und Verbindungen1. Baden-WürttembergGemäß Fortbildungsverordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können sich deren Mitglieder für absolvierte Fortbildungsveranstaltungen unter der Berücksichtigung fachlicher Inhalte selbst Fortbildungspunkte vergeben. 2. Bayern Nürnberg, 11.6.2010, Reg.nummer 1141 Nürnberg, 12.6.2010, Reg.nummer 1143 3. Berlin Die Baukammer Berlin stellt keine Bescheinigungen über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aus. 4. Brandenburg 5. Bremen Mitglieder der AK und IK Bremen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben. 6. Hamburg Im Rahmen der Fortbildungsverordnung der Hamburgerischen Ingenieurkammer – Bau gibt es keine Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen in Form eines Punktes- o. ä. Wertesystems. 7. Hessen Das Seminar wird von der Ingenieurkammer Hessen anerkannt und mit folgenden Unterrichtseinheiten (UE) bewertet: 8. Mecklenburg-Vorpommern Für die Mitglieder der Ingenieurkammer M-V ist die Fortbildung als Berufspflicht im Ingenieurgesetz zwar festgeschrieben, es gibt jedoch bei der Ingenieurkammer M-V keine Regelungen in denen diese Verpflichtung näher ausgestaltet ist und wonach die Mitglieder verpflichtet sind, der Ingenieurkammer M-V den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. 9. Niedersachsen Mitglieder der AK und IK Niedersachsen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben. 10. Nordrhein-Westfalen 11. Rheinland-Pfalz Die Anzahl der Fortbildungspunkte für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, beträgt 12. Saarland Geeignete Fortbildungsveranstaltung mit 8 Fortbildungspunkten pro Veranstaltungstag. 13. Sachsen Jedes Mitglied der IK ist selbst für seine Fortbildung und die seiner Mitarbeiter verantwortlich. Eine zusätzliche Nachweispflicht oder besondere Anerkennung besteht nicht. 14. Sachsen-Anhalt 15. Schleswig-Holstein Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt im Rahmen ihrer Fortbildungsordnung unsere Veranstaltung zur neuen DIN 1052 als zweitägige Fachveranstaltung an. 16. Thüringen Die Weiterbildungsveranstaltung wird mit einem Umfang von zwei Tagesveranstaltungen den Mitgliedern empfohlen. |