Ingenieubüro Holzbau


INGENIEURBÜRO HOLZBAU GmbH & Co. KG  
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Hier informieren wir Sie über die Anerkennung unserer Seminare durch die  Ingenieur- und Architektenkammern der einzelnen Bundesländer, sofern uns Informationen von den Kammern vorliegen.


Praxisseminar DIN 1052: Scheiben und Vollgewindeschrauben

1. Baden-Württemberg

Gemäß Fortbildungsverordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können sich deren Mitglieder für absolvierte Fortbildungsveranstaltungen unter der Berücksichtigung fachlicher Inhalte selbst Fortbildungspunkte vergeben.

2. Bayern

Augsburg, 19.5.2011, Reg.nummer 2230

9,00 Zeiteinheiten für Konstruktiver Ingenieur- und Hochbau, Nachweisberechtigte Ing. für Standsicherheit, Prüfsachverständige Standsicherheit

Augsburg, 20.5.2011, Reg.nummer 2231

8,50 Zeiteinheiten für Konstruktiver Ingenieur- und Hochbau, Nachweisberechtigte Ing. für Standsicherheit, Prüfsachverständige Standsicherheit

3. Berlin

Die Baukammer Berlin stellt keine Bescheinigungen über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aus.

4. Brandenburg

5. Bremen

Mitglieder der AK und IK Bremen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben.

6. Hamburg

Im Rahmen der Fortbildungsverordnung der Hamburgerischen Ingenieurkammer – Bau gibt es keine Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen in Form eines Punktes- o. ä. Wertesystems.

7. Hessen

8. Mecklenburg-Vorpommern

Für die Mitglieder der Ingenieurkammer M-V ist die Fortbildung als Berufspflicht im Ingenieurgesetz zwar festgeschrieben, es gibt jedoch bei der Ingenieurkammer M-V keine Regelungen in denen diese Verpflichtung näher ausgestaltet ist und wonach die Mitglieder verpflichtet sind, der Ingenieurkammer M-V den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen.

9. Niedersachsen

Mitglieder der AK und IK Niedersachsen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben.

10.  Nordrhein-Westfalen

11. Rheinland-Pfalz

Die Anzahl der Fortbildungspunkte für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, beträgt 8 Punkte für den ersten Tag und 8 Punkte für den zweiten Tag.
Für die Teilnahme an beiden Veranstaltungstagen können demnach 16 Punkte vergeben werden.

12. Saarland

13. Sachsen

Jedes Mitglied der IK ist selbst für seine Fortbildung und die seiner Mitarbeiter verantwortlich. Eine zusätzliche Nachweispflicht oder besondere Anerkennung besteht nicht.

14. Sachsen-Anhalt

15. Schleswig-Holstein

16. Thüringen


Startseminar DIN 1052: Bauteile und Verbindungen

1. Baden-Württemberg

Gemäß Fortbildungsverordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können sich deren Mitglieder für absolvierte Fortbildungsveranstaltungen unter der Berücksichtigung fachlicher Inhalte selbst Fortbildungspunkte vergeben.

2. Bayern

Nürnberg, 11.6.2010, Reg.nummer 1141
10,00 Zeiteinheiten für Konstruktiver Ingenieur- und Hochbau (FG1), Nachweisberechtigte Standsicherheit (NB), Prüfsachverständige Standsicherheit (VSB), Allgemeine Themen (ALLG)

Nürnberg, 12.6.2010, Reg.nummer 1143
8,50 Zeiteinheiten für Konstruktiver Ingenieur- und Hochbau (FG1), Nachweisberechtigte Standsicherheit (NB), Prüfsachverständige Standsicherheit (VSB), Allgemeine Themen (ALLG)

3. Berlin

Die Baukammer Berlin stellt keine Bescheinigungen über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aus.

4. Brandenburg

5. Bremen

Mitglieder der AK und IK Bremen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben.

6. Hamburg

Im Rahmen der Fortbildungsverordnung der Hamburgerischen Ingenieurkammer – Bau gibt es keine Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen in Form eines Punktes- o. ä. Wertesystems.

7. Hessen

Das Seminar wird von der Ingenieurkammer Hessen anerkannt und mit folgenden Unterrichtseinheiten (UE) bewertet:
Nachweisberechtigung Standsicherheit: 1. Tag 8 UE, 2. Tag 7 UE
Bauvorlageberechtigung: 1. Tag 8 UE, 2. Tag 7 UE

8. Mecklenburg-Vorpommern

Für die Mitglieder der Ingenieurkammer M-V ist die Fortbildung als Berufspflicht im Ingenieurgesetz zwar festgeschrieben, es gibt jedoch bei der Ingenieurkammer M-V keine Regelungen in denen diese Verpflichtung näher ausgestaltet ist und wonach die Mitglieder verpflichtet sind, der Ingenieurkammer M-V den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen.

9. Niedersachsen

Mitglieder der AK und IK Niedersachsen sind zwar gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet, der Besuch von Seminaren muss jedoch nicht nachgewiesen werden. Es werden daher keine Fortbildungspunkte vergeben.

10.  Nordrhein-Westfalen

11. Rheinland-Pfalz

Die Anzahl der Fortbildungspunkte für alle Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, die an dieser Veranstaltung teilnehmen, beträgt
 8 Punkte für den ersten Tag und 8 Punkte für den zweiten Tag.
Für die Teilnahme an beiden Veranstaltungstagen können demnach 16 Punkte vergeben werden.

12. Saarland

Geeignete Fortbildungsveranstaltung mit 8 Fortbildungspunkten pro Veranstaltungstag.

13. Sachsen

Jedes Mitglied der IK ist selbst für seine Fortbildung und die seiner Mitarbeiter verantwortlich. Eine zusätzliche Nachweispflicht oder besondere Anerkennung besteht nicht.

14. Sachsen-Anhalt

15. Schleswig-Holstein

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt im Rahmen ihrer Fortbildungsordnung unsere Veranstaltung zur neuen DIN 1052 als zweitägige Fachveranstaltung an.

16. Thüringen

Die Weiterbildungsveranstaltung wird mit einem Umfang von zwei Tagesveranstaltungen den Mitgliedern empfohlen.






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